Kostenneutralität der
pauschaldotierten Unterstützungskasse
- wann ist ein System kostenneutral?
1. Unter welcher Konstellation ist eine pauschaldotierte Unterstützungskasse für den Arbeitgeber kostenneutral?
Diese Frage erhielten wir diese Woche, zusammen mit einem Beratungsauftrag im Vorfeld der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung. Für Unternehmer ist dies eine zentrale Frage, wenn es darum geht, eine Entscheidung zu treffen und die Kostensituation im Unternehmen im Griff zu behalten.
2. Hintergrund der Frage nach Kostenneutralität
Bei internen Systemen wie der pauschaldotierten Unterstützungskasse drängt sich die Frage nach Kostenneutralität auf, da derartige Systeme der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig ohne Versicherungs- und Bankprodukte auskommen und deshalb auch keine Kosten versteckt werden können, sondern zu jedem Zeitpunkt transparent sind.
Im Regelfall trägt der Arbeitgeber die Kosten der Einrichtung und Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/uebernahme-der-kosten-der-betrieblichen-altersversorgung-durch-den-arbeitgeber_181641.html).
Kostenneutralität ist deshalb dann gegeben, wenn die Entgeltumwandlung letztlich einen Zins erwirtschaftet, der nicht nur den versprochenen und zugesagten Zins, sondern letztlich auch die Kosten der pauschaldotierten Unterstützungskasse deckt. In der Bankensprache würde man von einem Effektivzins sprechen, der etwas höher ist als der Zusagezins.
Kostenneutralität bezieht sich allerdings auch auf den Arbeitgeber-zuschuss. Auch diesen will der Arbeitgeber betriebswirtschaftlich nicht selbst tragen, sondern die Verzinsung der Entgeltumwandlung muss auch diese Arbeitgeberzuschüsse erwirtschaften. Auch hierfür muss ein entsprechender Zins erwirtschaftet werden.
3. Berechnung der Kostenneutralität in der Praxis
In der Praxis wird die Kostenneutralität durch den sogenannten Break-Even-Zins ermittelt. Siehe hierzu auch mein Rechtstipp Break-Even Zins.
Nicht umsonst verlangt der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse in seinen Qualitätsrichtlinien auch die Ermittlung dieses Break-Even-Zinses, der erreicht werden muss, wenn ein System kostenneutral sein soll.
Mehr dazu in meinen Rechtstipps:
In der Beratungspraxis, wenn Hochrechnungen überprüft werden sollen, stellt man häufig fest, dass erhebliche Erträge errechnet werden, die entweder unrealistisch sind oder sich nur aufgrund von Rechenfehlern oder Vereinfachungen und Abstraktionen ergeben und denen absolute oder intransparente Kosten gegenübergestellt werden. Als Entscheidungshilfe oder als Grundlage zur langfristigen verbindlichen Abschätzung ist dies allerdings nicht geeignet.
4. Empfehlung
Gerne berechne ich Ihr beabsichtigtes System unter dieser Prämisse. Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse stellt einen Rechner zur Verfügung, mit dem Sie unter verschiedensten Szenarien die Liquditätswirkungen selbst kalkulieren können und näherungsweise den Break-Even-Zins ermitteln können.