BMF beabsichtigt
Garantiezinssenkung
für Lebensversicherungen auf 0,25 %
Folgen für Arbeitgeber

1. Das Bundesministerium für Finanzen will nach einem Verordnungs-Entwurf den Garantiezins von 0,9 % auf 0,25 % senken. 

Dieser Zins ist ein Höchstrechnungszins, den die Versicherer in ihren Kalkulationen nicht überschreiten dürfen. Rheinische Post und Handelsblatt berichteten bereits darüber.
Auch die bisherige Beitragsgarantie, d. h., bei planmäßiger Auszahlung bleibt zumindest das eingezahlte Kapital erhalten, wird immer mehr zum Auslaufmodell, sowohl in der betrieblichen als auch in der privaten Vorsorge.
Im Zusammenhang mit der Riester-Rente, bei der die Beitragsgarantie noch gesetzlich vorgeschrieben ist, beschreibt es das Handelsblatt richtigerweise so: „Wenn sie nur mit 0,25 Prozent Zins kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, das (Anmerkung: 100 % Beitragsgarantie) zu garantieren und zugleich ihre Kosten zu decken, die bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen.“

Die Probleme kommen also von zwei Seiten, der schlechteren Zinssituation und den sehr hohen Kosten der Versicherer. 

2. Bedeutung der Entwicklung für Arbeitgeber

Ein Umdenken in der betrieblichen Altersversorgung wird immer wichtiger und notwendiger. Die Haftungsrisiken für Arbeitgeber in der bAV  steigen. Versicherer haben auch noch Verträge, bei denen ein Zins von 4 % vereinbart wurde, deren Bedienung immer schwerer wird. Einige Fälle der Senkung von garantierten Renten mit der Folge der Arbeitgeberhaftung  sind  bereits erfolgt (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/koelnercaritas-pensionskasse-fragwuerdige-unserioese-empfehlungen-durch-schwarze-schafe_184521.html). 

Neue Verträge werden damit zunehmend unattraktiv. 0,25 % oder derzeit noch 0,9 % und das bei einer Beitragsgarantie von z.B. 80 % reizt bei richtiger Aufklärung kaum einen Arbeitgeber.
Alternativen ohne Versicherung, bei der die Liquidität, statt an die Versicherung abzufließen, im Unternehmen bleibt, werden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer interessanter, zumal auch Haftungsthemen hier deutlich reduzierter und kalkulierbarer werden. 

Gerne helfe ich Ihnen bei der Umsetzung und individuellen Ausgestaltung versicherungsfreier Modelle.